HeyCall GmbH

Die HeyCall GmbH ist ein Fachhändler für elektronische Bauteile im Industriesektor. Mit über 10 Jahren Erfahrung im Vertrieb von Komponenten der Fabrikautomation betreuen sie mehr als 25.000 Kunden in Deutschland und Österreich. HeyCall GmbH kann Produkte von über 100 Herstellern der elektrischen Automatisierungstechnik liefern.

Otto-Boessneck-Straße 9, 08132 Mülsen

Die HeyCall GmbH ist ein Fachhändler für elektronische Bauteile im Industriesektor. Sie stehen ihren Kunden in allen Bereichen der Automatisierungstechnik zur Verfügung und erledigen kompetent und kurzfristig komplexe Ausschreibungen mit vielen Herstellermarken und Produkten. Seit 10 Jahren sind sie im Vertrieb der weltweit namhaften Hersteller für Komponenten der Fabrikautomation tätig und betreuen gegenwärtig über 25.000 Kunden in Deutschland und Österreich. Die HeyCall GmbH bietet ein riesiges Sortiment an Artikeln der Automatisierungstechnik an. Sie können Produkte von mehr als 100 Herstellern der elektrischen Automatisierungstechnik anbieten und liefern. Das Sortiment umfasst hochwertige Bauteile von namhaften Herstellern, darunter viele Branchenführer wie Pepperl+Fuchs, Sick, Jumo, Turck, etc. Die HeyCall GmbH legt großen Wert auf transparente Geschäftsabwicklung und hat dazu Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen aufgestellt. Diese gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote des Unternehmens, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Einkaufsbedingungen des Bestellers gelten nur, wenn sie von der HeyCall GmbH ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Die Zahlungsbedingungen der HeyCall GmbH sehen vor, dass Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar sind. Das Unternehmen behält sich jedoch das Recht vor, Kaufpreisforderungen an eine Factoring-Bank abzutreten. In diesem Fall sind sämtliche Zahlungen ausschließlich an die angegebene Bank zu leisten. Die Lieferfrist für Produkte und Leistungen der HeyCall GmbH ist nur dann verbindlich, wenn sie von dem Unternehmen schriftlich bestätigt wurde. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Lizenzen, Genehmigungen oder sonstiger Formalitäten. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die Ware das Werk der HeyCall GmbH vor Ablauf der Frist verlassen hat oder die Leistung erbracht wurde. Im Falle einer Lieferverzögerung, die aufgrund des Verschuldens der HeyCall GmbH entstanden ist und dem Besteller einen Schaden verursacht, ist dieser berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern. Die Höhe der Verzugsentschädigung beträgt 0,5% pro Woche, höchstens jedoch 5% des Wertes der Lieferung oder desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der aufgrund der Verspätung nicht rechtzeitig genutzt werden konnte. Über die Behauptung des Schadens entscheidet der Besteller.

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